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09.03.
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Recht
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Horst Peiker
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Hausverlosung nur über Berlin möglich ? Wer wei
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Ich habe einen Bekannten welcher sein Haus Verkaufen möchte.
Das gelingt auf "normalen" Weg nicht,und er möchte es "Verlosen".
Er hat gehört das dieses in Berlin so ohne weiteres möglich wäre.
In Berlin gibt es angeblich keinerlei Rechtliche Probleme sowas durchzuführen
Ich kann mir nicht vorstellen das in Berlin andere Gesetztze gelten.
Er hat mir diesen link geschickt und dazu geschrieben:
Der Mann macht es auch und es geht so klar.Aber nur in Berlin !!!
Wer kann mir mir dazu etwas schreiben.Ich brauche etwas um argumentieren zu können.Ich kann mir nämlich nicht vorstellen das es so einfach gehe.Und warum in Berlin?
http://hauskauf-wohnungskauf.suite101.de/article.cfm/erste_hausverlosung_in_deutschland
Freundliche Grüße
Horst
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09.03.
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Recht
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Robert Rohling
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LHC: Verfassungsrichter weisen Weltuntergangsszena
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wycl <b4004477@uggsrock.com> wrote in news:hn6gjd$s2k$2@speranza.aioe.org:
Die Presse berichtet:
"Eine in der Schweiz lebende Deutsche ist vor dem Karlsruher
Bundesverfassungsgericht mit einem Antrag gegen den
Teilchenbeschleuniger Large Hadron Collider gescheitert. Die Klägerin
habe nicht nachweisen können, dass die Experimente am LHC tatsächlich
zum Weltuntergang führen können."
Wenn wirklich der Weltuntergang kommen würde, dann würden die deutschen
Verfassungsrichter wahrscheinlich so argumentieren:
---
Wir stellen fest, daß der Weltuntergang gegen die Verfassung verstösst.
Es bleibt aber im Ermessen der gewählten Politik, zu bestimmen, welche
Größe und Auswirkung der Weltuntergang im Einzelnen nun besitzt. Wir
erteilen dem Weltuntergang die Auflage, bis zum 31.12. dieses Jahres
sich konform dem deutschen Grundgesetz anzupassen. Sollte der
Weltuntergang bis zu diesem Datum keine Änderungen an sich vorgenommen
haben, so gelten danach die Regelungen vor dem Weltuntergang.
---
(sncr...)
Gruß R.R.
--
Ich bin unschuldig, ich hab sie nicht gewählt!
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09.03.
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Recht
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Thorsten Klein
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unter welche Rechtslage fällt in diesem Falle N
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Hallo,
NexxtDirekt sitzt in Deutschland, aber nur einen Steinwurf von der Schweiz entfernt (Laufenburg). Die bedienen zum einen den deutschen, wie auch den schweizer Markt. Lieferungen nach CH versenden die direkt mit der schweizer Post und allfällige Rücksendungen können auch schweizintern versandt werden. Die haben ebenfalls ein schweizer Konto.
Auf deren Website steht gross auch die Widerrufsbelehrung wie es ja für deutsche Shops verpflichtend ist.
Ich habe bei denen etwas gekauft und möchte es jetzt zurückschicken. Wert ohne Versand: umgerechnet etwas unter 40¤, mit Versand etwas darüber. Muss ich die Rücksendekosten tragen oder der Shop?
Gruss,
Thorsten
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09.03.
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Recht
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Ervin Peters
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Knöllchen wegen Parken gegen de Fahrtrichtung
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Kathinka Wenz am Tue, 09 Mar 2010 08:50:36 +0100:
Det. Hoffmann <nomail@invalid> wrote:
Ich bin dahingezogen! Habe ja vorher gecheckt! Sogar ein Haus habe ich
da gekauft...
Du hast dir ein Haus ohne Stellplatz gekauft? Riskant.
???
Ich hab zwar nicht gekauft, aber gemietet, aber:
"Sagen sie muß ich den Tiefgaragenstellplatz mitmieten?"
"nnnö!?"
"Gut brauch ich nicht."
"Haben sie kein Auto?"
"Kein eigenes. Und die Dienstwagen passen da nicht rein."
"NA dann nehmen sie den so, extra vermietet bekommen wir den nicht."
Seit dem habe ich einmal im Jahr ein Gespräch mit der Hausverwaltung
wegen der Brandschutzbestimmungen und dem Surfbrett sowie den Rädern die
ich dort abgestellt habe. Der Hinweis das die Gesamte Brandlast, die ich
dort geparkt habe nur etwa den zwei Vorderrädern eines geparkten PKW
entsprächen keinesfalls aber die Brandlast eines Kleinwagens erreichen,
erreichte die Hausverwaltung inhaltlich nicht.
ervin
--
"Regeln sind nur dort notwendig, wo sich die Menschen nicht einigen
wollen..."
"Hätte er einen Helm aufgehabt, wäre er ohne jetzt tot!"
...
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09.03.
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Recht
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Det. Hoffmann
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Knöllchen wegen Parken gegen de Fahrtrichtung
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Am 09.03.2010 16:35, schrieb Dirk Wagner:
"Det. Hoffmann"<nomail@invalid> wrote:
Und jetzt gibts mittlerweile halt 2 Kinder mit
Führerschein und Auto und Frau und ich auch noch...
Also nicht ganz so einfach...
Also ein reines Luxusproblem...
Wenn du meinst das es Luxus ist ein 13 Jahre altes Auto fahren zu *müssen* um auf die Arbeit oder zur Lehrstelle zu kommen, weil es bei uns keine gescheiten Busverbindungen gibt, dann ja...
Det.
...
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Knöllchen wegen Parken gegen de Fahrtrichtung
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"Det. Hoffmann" <nomail@invalid> wrote:
Wenn du meinst das es Luxus ist ein 13 Jahre altes Auto fahren zu
*müssen* um auf die Arbeit oder zur Lehrstelle zu kommen, weil es bei
uns keine gescheiten Busverbindungen gibt, dann ja...
Naja - damit bezahlt Dein Kind für Deinen Luxus eines eigenen Hauses.
Das hört man komischerweise oft von Familien, die vor einiger Zeit, als
die Kinder noch klein waren in den "Speckgürtel" gezogen sind.
Irgendwann muss es dann ein zweites Auto zum Einkaufen und für den
Transport der Kinder zu Sport und sonstigen Freizeitaktivitäten sein -
und dann wollen die Kinder erst 2 und dann 4 motorisierte Räder; und
verfluchen die Eltern im Stillen, warum sie denn nicht in der Stadt
wohnen...
- wobei ich das jetzt nicht auf Deine, mir unbekannte Situation, bezogen
wissen will...
Und ja: Eine vierköpfige Familie mit 4 Autos, das würde ich als Luxus
bezeichnen.
Ciao
dirk
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09.03.
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Recht
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Wolfgang May
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Knöllchen wegen Parken gegen de Fahrtrichtung
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Dirk Wagner <usenet.NOSPAM@diwasoft.de> wrote:
"Det. Hoffmann" <nomail@invalid> wrote:
Wenn du meinst das es Luxus ist ein 13 Jahre altes Auto fahren zu
*müssen* um auf die Arbeit oder zur Lehrstelle zu kommen, weil es bei
uns keine gescheiten Busverbindungen gibt, dann ja...
Naja - damit bezahlt Dein Kind für Deinen Luxus eines eigenen Hauses.
Das hört man komischerweise oft von Familien, die vor einiger Zeit, als
die Kinder noch klein waren in den "Speckgürtel" gezogen sind.
Irgendwann muss es dann ein zweites Auto zum Einkaufen und für den
Transport der Kinder zu Sport und sonstigen Freizeitaktivitäten sein -
und dann wollen die Kinder erst 2 und dann 4 motorisierte Räder; und
verfluchen die Eltern im Stillen, warum sie denn nicht in der Stadt
wohnen...
- wobei ich das jetzt nicht auf Deine, mir unbekannte Situation, bezogen
wissen will...
Und ja: Eine vierköpfige Familie mit 4 Autos, das würde ich als Luxus
bezeichnen.
Es ist zumindest in Deutschland auch eher selten, dass erwachsene
Kinder noch im "Hotel Mama" wohnen, wenn sie auswaerts arbeiten.
Wolfgang
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09.03.
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Recht
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Det. Hoffmann
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Knöllchen wegen Parken gegen de Fahrtrichtung
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Am 09.03.2010 16:35, schrieb Dirk Wagner:
"Det. Hoffmann"<nomail@invalid> wrote:
Wie können die Parkplätze "nur für die Besucher in der Straße" sein?
So dass Du als Anwohner dort nicht parken darfst?
Genau!
"Genau" als Antwort auf eine "Wie" Frage ist gut.
WIE ist das denn ausgeschildert? Wer will hier dem Anwohner wie
verbieten zu parken?
Ich habe mir bisher nie die Mühe gemacht es nachzulesen. Aber einige Anwohner haben hier von der Stadt einen Hinweis ans Auto bekommen, das die eingezeichneten Parkplätze in einer verkehrsberuhigten Zone den Besuchern und nicht den Anwohner zuständen. Da stand noch irgendein § drauf, den ich aber nicht mehr weiß.
Im Wiederholungsfall Bußgeld...
Det.
...
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Knöllchen wegen Parken gegen de Fahrtrichtung
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"Det. Hoffmann" <nomail@invalid> wrote:
WIE ist das denn ausgeschildert? Wer will hier dem Anwohner wie
verbieten zu parken?
Ich habe mir bisher nie die Mühe gemacht es nachzulesen.
Häh?
Keine Schilder?
Aber einige
Anwohner haben hier von der Stadt einen Hinweis ans Auto bekommen, das
die eingezeichneten Parkplätze in einer verkehrsberuhigten Zone den
Besuchern und nicht den Anwohner zuständen.
Davon höre ich das erste mal. Wie wird denn zwischen Anwohnern und
Besuchern unterschieden? Dürfen dort nur Autos mit auswärtiger Nummer
stehen? Oder darf nur mit Parkscheibe für max. 1h geparkt werden?
Da stand noch irgendein §
drauf, den ich aber nicht mehr weiß.
Im Wiederholungsfall Bußgeld...
Der § wäre das Interessante...
ciao
dirk
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09.03.
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Recht
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Sabine Focke
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Parken im Haltestellenbereich
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Hallo!
Habe heute eine Verwarnung bekommen, weil ich einem Haltestellenbereich
statt 15m nur 10,10m gegönnt habe. Im schätzen von Entfernungen war ich
schon immer schlecht. Was mich mal interessiert, muss man als Autofahrer ein
Massband mitführen und diese 15m genau einzuhalten? Oder gibt es da
Toleranzen?
Beste Grüsse
Sabi
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09.03.
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Recht
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Christian Müller
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Mit Packstation ein Nachweisproblem?
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Hallo Group,
wenn ein Händler an einen privaten Käufer eine Sache verschickt,
muss er den Zugang beweisen.
Beim Paketversand kann das durch die Unterschrift beim Empfang
der Sendung geschehen.
Wie ist das bei der Nutzung einer Packstation?
Da gibt es ja keine Unterschrift.
Ist da der Versender aus der Haftung heraus, sofern er seinem
Transportunternehmen die Ware übergeben hat?
Gruß Christian
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09.03.
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Recht
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Bernhard Muenzer
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Schorni-Abrechnung
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Martin Trautmann schrieb:
Ändern sich in BW alle paar Jahre die Gebührenabrechnungsverordnungen
Ja; in letzter Zeit scheinen pro Jahr sogar zwei Änderungen im
Gesetzblatt von BaWü veröffentlicht zu werden.
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09.03.
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Recht
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Helmut Waler
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Verwahrzeit von Scheidungsunterlagen.
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Hallo,
vor mehr als 20 Jahren wurde ich geschieden. Dann lebte meine Gesch. zum Teil vom Sozialamt und ich mußte noch eine vom Gericht festgelegte Summe monatlich bezahlen. Dann kam sie wegen Demenz in ein Heim und das finanzielle ging nun nur an das Heim über.
Vor ca. 2 Jahren ist nun meine Gesch. verstorben und ich habe hier mind. 10 dicke Ordner Schriftverkehr im Wege stehen, wo ich sowieso an Platzmangel leide.
Zu dem Zeitpunkt, an dem meine Gesch. verstorben ist, habe ich meine Zahlung eingestellt und von keiner Seite mehr etwas gehört. Das heißt, ob die Sache nun als erledigt gilt oder ob da noch einmal jemand etwas ausgraben kann um mich zur Kasse zu bitten. Ich eweiß es nicht, hätte aber gerne den ganzen Müll weg.
Ich will aber auch keine schlafende Hunde wecken und bei den Behörden nachfragen. Es ist aber auch unmöglich, von der Menge Schriftverkehr und zig Urteile nur das herauszusuchen, was eventuell noch wichtig wäre. Das wäre dann wieder alles um den gesamten Ablauf rekonstruieren zu können.
Wer kann mir klar sagen, weg oder nicht?
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Gruß
Helmut
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09.03.
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Recht
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Martin Schneider
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Wer schweigt, stimmt zu?
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Hallo, zusammen,
gerade eben im Mittelstandsmagazin gelesen:
Unwidersprochene Bestätigungsschreiben eines Vertragsschlusses führen "unter Umständen" zu einem rechtsgültigen Vertragsschluss.
Dazu hätte ich folgende Fragen:
- Unter welchen Umständen? :-)
- Wenn dem so ist, warum machen sich Betrüger bei Unternehmen die Mühe mit dem Aufschwätzen von Verträgen am Telefon samt Erlaubnis zum Mitschneiden etc.? Warum werden nicht einfach massenhaft Bestätigungsschreiben weggefaxt, die dann im Papierkorb landen und zu rechtsgültigen Verträgen führen?
Danke für die Erleuchtung :-)
Viele Grüße,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
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09.03.
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Recht
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Wolfgang Krietsch
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Knöllchen wegen Par ken gegen de Fahrtr ichtun
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Det. Hoffmann wrote:
Und jetzt baute die Stadt doch alles neu, machte eine Verkehrsberuhigte
Zone mit viel zu wenig Parkplätzen, die zudem nur für die Besucher in
der Strasse sind. Die eh schon viel zu knappen Parkplätze wurden also
noch knapper.
Was jetzt?
Ich hätte kein Haus ohne Garage oder stellplatz gekauft.
Eines der Dinge, die ich an meinem Haus sehr genieße, ist die Garage mit
elektrischem Toröffner und direktem Durchgang zum Haus. Jedesmal wenn ich
im strömenden Regen vom Einkaufen komme freue ich ich erneut darüber.
Du siehst, es ist nicht immer soooo einfach...
Doch, eigentlich schon.
Gruß
woffi
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"Wolfgang Krietsch"
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09.03.
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Recht
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Karl-Heinz Huber
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Haftung bei Telefonaquise
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folgendes Szenario:
Auftraggeber beauftragt ein Callcenter zur Kaltaquise für ein Produkt.
Die Aquise erfolgt nur bei gewerblichen Kunden.
Das Callcenter telefoniert mit unterdrückter Nummer und meldet sich mit dem Firmennamen des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weisst das Callcenter darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, die Rufnummer zu unterdrücken.
Callcenter telefoniert trotzdem wie gehabt weiter.
Wie ist die Rechtslage innerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer?
Wer haftet nach aussen, im Falle sich ein angerufener "Kunde" daran stört, dass die Nr. unterdrückt wird.
Danke für Eure Meinungen
...
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"Karl-Heinz Huber"
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09.03.
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Recht
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Thomas Fuchs
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Pervertierte Unrechtsjustiz eines faschistischen T
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Bekanntermaßen sind ja die USA ein faschistischer Terrorstaat, wie es übler
nicht geht, was aber nicht das Thema sein soll, sondern das
http://www.n-tv.de/panorama/Exekution-verschoben-article766077.html
hier. Perverser geht es wirklich nicht, da päppelt eine faschistische
Unrechtsjustiz jemanden auf, um ihn dann ein paar Tage später "regulär" zu
ermorden.
Einem solch elenden Dreckstaat kriechen unsere Regierungsverbrecher beinahe
täglich in den Arsch, das ist das Allerschlimmste...
Thomas Fuchs <--- ziemlich fassungslos ist
xpost dspm, dsrm, fup2 dspm
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"Thomas Fuchs"
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08.03.
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Recht
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Mathias Böwe
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Knöllchen wegen Parken gegen de Fahrtrichtung
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Jörg Pauly <infos@megamover.de> wrote:
Was glaubst du eigentlich, wer du bist?
Vermutlich der Schwippschwager des Stiefcousins des Friseurs von Ulrich
F. Heidenreich - wobei von letzterem im Netz Substanzvolleres zu lesen
ist.
Mathias
--
inzwischen wieder ohne Signatur
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Das Recht der Nazis leitet sich von dem Recht Syri
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Hab ich zumindest in Wikipedia gelesen.
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"The Pioneer"
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08.03.
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Recht
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Klaus Wagner
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Die heldenhafte Schluesseluebergabe (eine lange Ge
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Hallo Paul,
ergreife Feder und Pergament und erheithere Deine unterthänige Gefolgschaft
mit weiteren Heldenthaten. Es ist Dir gelungen, mir -obwohl vom Thäglichen
Joch der Arbeith ermattet- mich Lachen zu machen.
Zu thiefst empfundenen Dank
Klaus, der 2 Jahre zuvor mit einer Vermieterin extemen Blödsinn nach
Wohnungsauflösung der Mutter erleben durfte.
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"Klaus Wagner"
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08.03.
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Recht
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Horst Nietowski
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Eine etwas seltsame Frage, wie ich gestehen muss.
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Ich moechte nachweisen, dass ich von Jemandem angezeigt worden bin.
Ich behaupte oeffentlich, dass ich von (Anzeiger) angezeigt worden
bin. Dies kann ich mit einer Vorladung zur Polizei belegen, aus der
man ersehen kann, dass eben dieser (Anzeiger) mich angezeigt hat.
Es stehen sowohl der Name (Anzeiger), als auch der Grund der Anzeige in dieser Vorladung. Diese Vorladung hat natuerlich ein Polizeisiegel, ein Aktenzeichen und unterschrieben ist sie auch; von einem KHK.
Dies muesste ja wohl reichen, um die Behauptung aufrecht zu erhalten, man sei von dieser Person angezeigt worden, oder?
Tschau,
Horst
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08.03.
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Recht
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Kurt Guenter
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Rechte im Falle von Serienmangel an TV -Gerät
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"Tobias Claren" <nospamTobias_Claren_Nuspom@Live.de> schrieb:
Jetzt wird er darauf bestehen dass er privat Gebrauchtware verkauft
hat, und dafür nicht haften muss.
selbstverständlich muss er haften, wenn er die Haftung nicht
ausdrücklich ausgeschlossen hat.
aber
wenn dieser Serienmangel beim Hersteller durchzusetzen ist, wäre dass eine
Möglichkeit.
du hast aber keinen Vertrag mit dem Hersteller.
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"Kurt Guenter"
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Vollstreckung wegen EV gescheitert, Neuprüfung
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On 07.03.2010 22:32, Ludger Averborg wrote:
Wir sollten einfach schnellestens die Ausländer abschieben, den Islam
verbieten und eine Bürgerwehr gründen.
Kandidierst du für irgend eine Partei? Könntest ja auch ein gründen,
z. B. "Partei für ein freies Deutschland"
Ich fürchte, wer sich derart auf Stammtischniveau äußert (und
wahrscheinlich auch denkt), der wird Deine Ironie (da nicht als solche
gekennzeichnet) nicht erkennen, selbst wenn sie einem ins Gesicht springt.
Gruß,
Calin
--
Kampagne gegen pseudo-intellektuelle Verwendung von Fremdwörtern, Teil 1:
"Die Olympioniken haben bei der Olympiade versagt."
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"Ca|in Rus"
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08.03.
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Recht
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Alexander Goetzenstein
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USt.-Nr. auf Briefen
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Hallo,
soweit mir bekannt ist, muss doch seit einiger Zeit auf allen
Geschäftsbriefen auch die Steuernummer mit angegeben werden. Ist das bei
Briefen an Wohnraummietern auch so, auch wenn hier gar keine USt. im
Spiel ist?
--
Gruss
Alex
...
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07.03.
|
Recht
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Ludger Averborg
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Mietminderung wegen B austellenlärm -- wie vi
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On Sun, 7 Mar 2010 16:40:14 +0100, "Sabine Sauer"
<Sabinchensauer@arcor.de> wrote:
Komische Welt, vor 100 Jahren hätten sie solche Leute (ich meine nicht die
OP, so gut kenn ich sie nicht) mit einem Pranger am Marktplatz zum bespucken
aufgestellt. Heute bekommen die einen Anwalt vom Staat.
Noch paar Jahre vorher hat so einer seine Vermieter etc aus dem Tempel
getrieben. Und das war auch gut so.
l.
...
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08.03.
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Recht
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Tobias Claren
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Rechte im Falle von Serienmangel an TV-Gerät? / Du
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Hallo.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn bei einem TV Mängel auftreten die laut Betroffenenberichten sehr verbreitet sind?
Der Hersteller (Toshiba) aber immer an den Händler verweist. Wenn man keinen Händler hat (Privatkauf von Ebay, keine Rechnung) der Hersteller aber erklärt dass sie trotz bestehender Garantie (nicht Gewährleistung) und der wahrscheinlichen Möglichkeit die über das Produktionsdatum zu prüfen nicht reparieren können, weil sie nicht wissen "woher das Gerät kommt" (gestohlen...). Dieses "Argument" scheint schon eine seltsame Erklärung zu sein. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun., Es scheint vorgeschoben zu sein. Als Hersteller würde es mich nicht interessieren woher ein Gerät kommt. Als Eigentümer würde ich mir eine Reparatur auch für ein mir geklautes Produkt wünschen.
Man stelle sich vor das hat beim Dieb einem Defekt, und wenn man es evtl. mal zurückerhält (ist ja zumindest möglich), ist eine Reparatur nicht mehr in der Garantie. Deswegen wird es evtl. auch schon früher (bevor man es evtl. mal zurück erhält) entsorgt oder ausgeschlachtet.
Rechtsschutzversicherung gegen den Hersteller? Oder versuchen den "privaten" Verkäufer als gewerblich handelnden haftbar zu machen?
Natürlich nur wenn dafür Verdachtsmomente gegeben sind. Konkret hat der Verkäufer (wie sich nachher rausstellte) mehrere solcher 46"-LCD und weitere Elektronikgeräte im anscheinend neuen Zustand (komplett verpackt inkl. Folien um den Rand) als Gebraucht verkauft.
Durch die Abholung und danach einen Umtausch (erstes Gerät zeigte nach 45min Betrieb nur noch buntes Geschmiere) den wir schon unter einer Erwähnung mit Rechtsschutz erhielten stellte es sich als Privatverkauf einer Person heraus die anscheinend bei einem Händler arbeitet.
Mit Wissen des Betriebes. Wahrscheinlich ein Großhandel bei dem ein Angestellter privat einkauft und privat verkauft.
Der stellte den Umtausch damals schon als private Kulanz und Großzügigkeit dar. Jetzt wird er darauf bestehen dass er privat Gebrauchtware verkauft hat, und dafür nicht haften muss.
Klar kann man jetzt auch den Rechtsschutz gegen ihn einsetzen (mal vom Finanzamt ganz zu schweigen, schon um ihn als gewerblich zu verfolgen), aber wenn dieser Serienmangel beim Hersteller durchzusetzen ist, wäre dass eine Möglichkeit.
Grüße...
...
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"Tobias Claren"
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07.03.
|
Recht
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Ludger Averborg
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Vollstreckung wegen E V gescheitert, Neupr üf
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On Sun, 7 Mar 2010 18:43:40 +0100, "Sabine Sauer"
<Sabinchensauer@arcor.de> wrote:
Meine Meinung: Entweder vergessen oder "den Albaner" freundlich nachfragen
lassen, wenn der Schuldner abends in der Disco mal wieder ne Runde auf die
Blödl, die er abgezockt hat schmeisst
Solche Typen werden bei uns in D-Land vom Gesetz genauso "geschützt" wie
Mietnomaden etc.
Wir sollten einfach schnellestens die Ausländer abschieben, den Islam
verbieten und eine Bürgerwehr gründen.
Kandidierst du für irgend eine Partei? Könntest ja auch ein gründen,
z. B. "Partei für ein freies Deutschland"
l.
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07.03.
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Recht
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Bastian Völker
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Vollstreckung wegen EV gescheitert, Neuprü fung
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Hallo!
Lothar Klein schrieb:
Wie ist eine erneute Zwangsvollstreckung vorzunehmen ?
Damaliger Ebay-VK betrügt "klassisch" (kassiert und liefert nicht), nach
Vollstreckung über Anwalt legt der Betrüger seine EV vor.
Bis wann und unter welchen Kosten ist die Vollstreckung erneut durchführbar
(bzw. eine erneute Prüfung der finanziellen Verhältnisse) neu prüfbar ?
§ 903 ZPO - Wiederholte eidesstattliche Versicherung:
"Ein Schuldner, der die in § 807 dieses Gesetzes oder in § 284 der
Abgabenordnung bezeichnete eidesstattliche Versicherung abgegeben hat,
ist, wenn die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in dem
Schuldnerverzeichnis noch nicht gelöscht ist, in den ersten drei Jahren
nach ihrer Abgabe zur nochmaligen eidesstattlichen Versicherung einem
Gläubiger gegenüber nur verpflichtet, wenn glaubhaft gemacht wird, dass
der Schuldner später Vermögen erworben hat oder dass ein bisher
bestehendes Arbeitsverhältnis mit dem Schuldner aufgelöst ist. Der in §
807 Abs. 1 genannten Voraussetzungen bedarf es nicht."
Gruß
Bastian
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07.03.
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Recht
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Harun al Rashid
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Jetzt auch Kinderschändung an Atheistenschulen: Ma
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wycl wrote:
On 07.03.10 09:12, Holger Korn wrote:
Am 06.03.2010 23:31:49 schrieb wycl:
Eltern wissen am besten, was für ihre Kinder gut ist, und kein
sozialistisches Komitee zum staatlich sanktionierten Kindersentzug.
wieso Entzug? es geht nur um Schulbesuch (bzw. Schulpflicht)
Wer in der BRD seine Kinder daheim unterrichtet, dem drohen Bußgeld,
Knast und seit kurzem auch der teilweise Sorgerechts- und damit
Kindsentzug. Dies hat ein sogenanntes "Urteil" des sogenannten
"Bundesgerichtshofs" 2007 festgelegt.
http://blog.juracity.de/2007-11-19/bgh-sorgerecht-und-schulpflicht.html
Wer seine Kinder dem Schulunterricht entzieht, der hat solche Konsequenzen
zu gewärtigen.
Was die eltern daheim zusätzlich unterrichten, da mischt sich der Staat
nicht ein.
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Ausbrüche
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An unserer Hauswand sind helle und dunkle Ziegel verbaut. Im Bereich der dunklen Ziegel brechen die Fugen aus. Der Maurer sagt, im Bereich der dunklen Ziegel herrschen größere Temperarturdifferenzen ( die Mauer ist nach Süden ausgerichtet). Im übrigen sagt der Maurer, dass in der gesamten Mauer * alle Fugen offen* sind. Heißt das , dass der Fugenmörtel nicht mehr ( nach 42 Jahren) wasserdicht ist? Dringt dadurch Feuchtigkeit ein und wird besonders bei Frost der Mörtel herausgesprengt? Verläuft dieser Vorgang im Bereich der dunklen Ziegel schneller als im Bereich der hellen Ziegel? Ist damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit auch die übrigen Fugen ausbrechen? Was geschieht in der Wand, wenn der Fugenmörtel fehlt? Wäre hydrofugieren eine Lösung?
Gruß,
Detlef
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